In dem Pflichtbereich „Bild“ beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit Bildmedien. Dabei nutzen sie verschiedene Medien und Orte. Wie bereits angesprochen, ist hierbei der erweiterte Bildbegriff zu berücksichtigen. Der medienbildnerische Bereich der Medienanalyse wird hier ganzheitlich behandelt (S. 18). In dem Teilbereich „Fläche“, der neben dem Bereich „Bild“ verpflichtend zu unterrichten ist, kommen medienbildnerische Aspekte im Teilbereich Grafik zum Tragen, denn hier kann „Schrift als grafisches, typografisches und semantisch wirksames Gestaltungsmittel, auch in Verbindung mit Bildern, analog oder digital“ eingesetzt werden, was dem medienbildnerischen Aspekt der „Produktion und Präsentation“ zuzuordnen ist (S. 19).
Der medienbildnerische Schwerpunkt in den Klassen 7 und 8 liegt klar im wählbaren Teilbereich „Medien“, da hier die ganzheitliche Auseinandersetzung mit medienbildnerischen Inhalten ganz in den Fokus gerückt wird. Hat sich die Lehrkraft für diesen Teilbereich entschieden, so findet ein nahezu ganzheitlicher Einblick in die Medienbildung statt, wobei die Teilbereiche „Produktion und Präsentation“ und „Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz“ sowie der Teilbereich „Information und Wissen“ als Schwerpunkte anzusehen sind: Es werden fachpraktisch mithilfe von Bild-, Text- und Grafikprogrammen einfache eigene Medienproduktionen geschaffen und für andere auf analogem oder digitalem Wege verfügbar gemacht. Das Internet soll dabei „gezielt“ als Informationsmedium genutzt werden (S. 21).